Guide Kommissionelle Prüfungen downloaden
Dieses Dokument soll die wichtigsten Rechte von Studierenden beim Absolvieren von Prüfungen zusammenfassen. Bei weiterführenden Fragen bitte einfach das Referat für Bildungspolitik kontaktieren (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Die jeweiligen rechtlichen Dokumente sind bei den Regelungen vermerkt, es handelt sich aber nur in wenigen Fällen um direkte Zitate.
Bei Vorlesungen, die mit einer einzelnen Prüfung abgeschlossen werden (Vorlesungen) müssen pro Semester mindestens 3 Prüfungsantritte stattfinden. (§76 UG)
Die technischen Voraussetzungen, um an der Online-Prüfung teilzunehmen, müssen vor Beginn des Semesters bekanntgegeben werden. Bei technischen Problemen, die ohne Verschulden der oder des Studierenden auftreten, ist die Prüfung ohne Anrechnung auf die Prüfungsantritte abzubrechen. (§76 UG)
Die Richtlinien zu Onlineprüfungen an der MUL sind hier zufinden: https://brw.unileoben.ac.at/fileadmin/shares/brw/docs/MBL%201401920%20-%20Richtlinie%20Studiendekan_Covid19%20Onlinepr%C3%BCfung.pdf
Studierende der Montanuniversität Leoben sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen viermal zu wiederholen (5 Prüfungsantritte). Der 4. und 5. Antritt sind hierbei kommissionell abzuhalten. ($38 MUL-Satzung)
Wenn eine Leistung oder die Anmeldung bei einer Prüfung erschlichen wurde, ist diese vom Studiendekan für nichtig zu erklären. Der Prüfungsantritt zählt dann trotzdem zu den Prüfungsantritten. (§73 UG)
Bei einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel bzw. Dritte als Unterstützung für die Prüfung heranzuziehen ist jedenfalls als das Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen anzusehen. Ebenfalls betrifft das das Erstellen von schriftlichen Arbeiten, die zur Beurteilung herangezogen werden.
Ohne schwerwiegende Gründe von der Prüfung fernzubleiben, zieht eine Sperre für den nächsten Prüfungsantritt nach sich, falls dieser innerhalb von 8 Wochen ab dem versäumten Antritt stattfindet. Ansonsten ist eine solche Sperre nicht zulässig. (§33 (8) MUL-Satzung)
Ja, allerdings nur bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (IVs, VUs, Übungen). Es dürfen maximal 80% Anwesenheitspflicht vorgeschrieben werden. (§16 MUL-Satzung)
Die Anmeldung zu einer Prüfung darf frühestens 1 Woche vor dem Prüfungsantritt enden. Meistens kann man sich aber auch danach noch beim Sekretariat des Lehrstuhls anmelden.
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis 11:00 am Vortag der Prüfung zulässig und ebenfalls beim Sekretariat durchzuführen. (§33 MUL-Satzung)
Prüfungstermine und die Beurteilungskriterien müssen vor Semesterbeginn bekanntgegeben werden. Meist sind diese bei den LV-Informationen in MU-Online zu finden. (§76 UG)
Mit Einverständnis der Studierenden sind auch kurzfristige Terminvereinbarungen möglich. (§33 (7) MUL Satzung)
Gegen die Beurteilung einer Prüfung gibt es kaum Rechtsmittel. Man kann bei schweren Mängeln in der Beurteilung beim Studiendekan um die Aufhebung der Prüfung ansuchen. Dieser Antritt zählt dann nicht zu den zulässigen Prüfungsantritten (§79 UG)
Mündliche Prüfungen sind öffentlich, man darf also jemanden mit in die Prüfung nehmen. Außerdem ist Studierenden, die negativ beurteilt werden, auf Anfrage eine schriftliche Begründung zuzusenden. (§79 UG)
Innerhalb von 6 Monaten haben Studierende das Recht zur Einsichtnahme. Das umfasst sowohl die gestellten Fragen als auch die Beantwortungen. Studierende sind berechtigt, diese Prüfungsunterlagen, sowohl Fragen als auch Antworten, zu vervielfältigen (abfotografieren). Ausgenommen davon sind Multiple Choice Fragen und deren Antworten. (§79 UG)
Die STEOP sind Teil aller Bachelorstudien. Sie bestehen aus mindestens 2 Lehrveranstaltungen mit gesamt 8-20 ECTS. Bis die STEOP-Prüfungen abgeschlossen sind, darf erst eine gewisse Zahl an ECTS von nicht-STEOP-Vorlesungen absolviert werden. Die Information wieviel ECTS das sind, ist im Curriculum zu finden. Meist sind es 22 ECTS.
Eine kommissionelle Prüfung findet vor einem Prüfungssenat statt. Dieser besteht aus zwei Prüfenden und einem Vorsitz. Bei einer mündlichen Prüfung bedeutet das, dass die Prüfung nicht vor einer Person, sondern vor einer Kommission stattfindet, bei einer schriftlichen, dass die Prüfung von mindestens zwei Personen unabhängig voneinander korrigiert wird.
Der 4. Prüfungsantritt wird nicht kommissionell durchgeführt, wenn die Prüfung nicht in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Das kann zB. bei Übungen oder IVs der Fall sein.
Der 4. Antritt wird bei den jeweiligen Lehrstühlen abgelegt. Er kann schriftlich und/oder mündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Lehrstuhl mit Antragsformularen, die in den jeweiligen Sekretariaten aufliegen. Die Anmeldefrist beträgt 3 Wochen und eine Abmeldung ist für mündliche bzw. schriftlich-mündliche Prüfungen bis zu eine Woche vorher und bei schriftlichen Prüfungen bis 11 Uhr am letzten Arbeitstag vor dem Prüfungstag möglich.
Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss nicht zwingend eine kommissionelle Prüfung stattfinden, in dem Fall läuft der 4. Antritt genauso ab wie die vorhergehenden Antritte.
Bei manchen Lehrstühlen/Instituten (z.B.: Chemie) wird vor dem Antritt zu einer kommissionellen Prüfung eine Vorprüfung angeboten. Einige Institute veranstalten spezielle kommissionelle Repetitorien, für welche du dich in MUonline anmelden kannst. Bitte erkundige dich über solche Angebote an den jeweiligen Instituten und setze dich mit deinem/r Prüfer*in in Kontakt (möglichst VOR der Prüfungsanmeldung).
Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind dem Prüfungssenat protokollierte Leistungen aus dem letzten Antritt (dh. Kenntnisnachweise, Laborprotokolle, etc.) zur Beurteilung zu übermitteln. Zusätzlich gibt es einen mündlichen Teil vor der Prüfungskommission.
Bei manchen Lehrstühlen/Instituten (z.B.: Chemie) wird vor dem Antritt zu einer kommissionellen Prüfung eine Vorprüfung angeboten. Einige Institute veranstalten spezielle kommissionelle Repetitorien, für welche du dich in MUonline anmelden kannst. Bitte erkundige dich über solche Angebote an den jeweiligen Instituten und setze dich mit deinem/r Prüfer*in in Kontakt (möglichst VOR der Prüfungsanmeldung).
Wird der 5. Antritt negativ bewertet wird der/die Student*in vom Studium exmatrikuliert, dh. die Zulassung zum Studium erlischt. Somit können dieses Studium und weitere Studien, die diese Lehrveranstaltung als Pflichtfach im Curriculum beinhalten können abgeschlossen werden.
- Informationen der MUL: https://www.unileoben.ac.at/studium/infos-fuer-studierende/pruefungen-und-masterabschluss
- Satzung der MUL: https://napps1.unileoben.ac.at/napps/public/mbl.nsf/fd8a2cb792a44ab3c1256e1a0045e08d/9edbebb6d87c96f6c12584160032fe17/$FILE/MBL%201231819%20-%20Verlautbarung%20%C3%84nderung%20Satzungsteil%20Studienrecht.pdf
- Universitätsgesetz (UG): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128
- Rechte und Pflichten von Studierenden zusammengefasst: https://www.oehboku.at/studienvertretungen/umwelt-und-bioressourcenmanagement/rechte-und-pflichten.html