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KI-Richtlinie FAQ - Dokument

KI-Richtlinie des Rektorates

 

 

➤ Gilt diese Richtlinie für alle Leistung im Rahmen meines Studiums?

Nein, die Richtlinie gilt vorerst nur für Abschlussarbeiten und Bachelorarbeiten. Gemäß § 2 Abs. 2 ist die Richtlinie für Hausübungen, Seminararbeiten und Laborprotokolle lediglich empfohlen. Hier gelten die Richtlinien des einzelnen Lehrstuhls.

 

➤ Welche Werkzeuge muss ich angeben?

Grundsätzlich sind alle verwendeten KI-basierten generativen Werkzeuge anzugeben. Im Zweifelsfall ist es besser eine Verwendung zu viel anzugeben, als eine auszulassen. Nicht zu vergessen ist, dass auch die Versionsnummer der verwendeten Werkzeuge anzugeben ist.

 

➤ Was sind Prompts?

Im zugrunde liegenden Text zur Richtlinie wird mehrfach das Wort "Prompt" verwendet. Während man damit generell auf die Aufgabenstellung für das KI-Werkzeug verweist, wird in der Richtlinie damit auch implizit dessen Antwort verlangt. Wird also verlangt, dass Prompts angegeben werden, so sind sowohl Fragestellung als auch das daraus resultierende Ergebnis anzugeben.

 

➤ Welche Prompts muss ich speichern?

Zu speichern sind alle Prompts, die von urheberrechtlicher Relevanz sind. Darunter sind besonders jene Prompts zu verstehen, durch welche neue Inhalte beigetragen wurden. Dabei sind sowohl die Auftragsstellung an das KI-Werkzeug, als auch dessen Reaktion darauf zu verstehen. Nicht bedeutend sind zum Beispiel das alphabetische Ordnen einer bestehenden Liste oder einfache Umwandlungen von Einheiten (e.g. Inches zu Zentimetern).

 

➤ Wie müssen die Prompts gespeichert und angegeben werden?

Wie die Prompts gespeichert werden, bleibt der Verfasserin / dem Verfasser vorbehalten. Zu empfehlen sind eigens dazu erstellte Word- oder Latex-Dokumente, die dann einfach in ein PDF-Format umgewandelt werden können. Diese sollten dann in geeigneter elektronischer, bzw. digitaler, Form vom betreuenden Lehrstuhl gespeichert werden. Es ist im Anhang der Arbeit eine Tabelle anzugeben, die Art der Verwendung, den geschätzten Umfang der Verwendung, das verwendete Werkzeug und dessen Versionsnummer, eventueller Anmerkungen und einen Verweis zum Speicherort enthält.

 

➤ Ab wann ist diese Richtlinie gültig?

Die Richtlinie ist seit ihrer Veröffentlichung am 04. April 2024 wirksam. Eine Übergangszeit für Studierende die aktuell Abschluss- oder Bachelorarbeiten schreiben, wurde keine definiert. Solltest du während des Inkrafttretens bereits an einer Arbeit geschrieben haben, wird ersucht, dass ein Austausch zwischen dir und deiner betreuenden Lehrkraft entsteht. Hier sind bilaterale Lösungen zulässig und erwünscht. Für neue Arbeiten ist die Richtlinie auf jeden Fall zu befolgen.

 

➤ Was muss ich hinsichtlich Datenschutz beachten?

Die technischen Voraussetzungen, um an der Online-Prüfung teilzunehmen, müssen vor Beginn des Semesters bekanntgegeben werden. Bei technischen Problemen, die ohne Verschulden der oder des Studierenden auftreten, ist die Prüfung sofort abzubrechen. In diesem Fall zählt der Versuch nicht als offizieller Prüfungsantritt. (§76a UG)

 

➤ Welchen Rechtsschutz habe ich bei Prüfungen?

In der Richtlinie wird festgelegt, dass keine personenbezogenen Daten im Prompting enthalten sein dürfen. Sollte deine Arbeit sich mit kritischen Daten anderer Art (e.g. streng vertrauliche Daten eines Unternehmens) befassen, sind diese in gleicher Art und Weise zu behandeln. Die genaue Vorgehensweise ist hierbei mit der betreuenden Lehrperson und dem Unternehmen abzusprechen.

 

➤ Was passiert wenn ich mich nicht an diese Richtlinie halte?

In diesem Fall gilt die Satzung der Montanuniversität § 38a, die Plagiate und anderes Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen behandelt. Nach Abs. 4 kann das Rektorat bei schwerwiegendem oder vorsätzlichem Plagiieren oder beim schwerwiegenden oder vorsätzlichen Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten sowie im Rahmen von Dissertationen über einen allfälligen Ausschluss vom Studium in der Dauer von höchstens zwei Semestern entscheiden.