adresse iconPeter-Tunner-Straße 23, 8700 Leoben 

Formulare

 

Was passiert mit meinem Antrag?

Uns ist es sehr wichtig, dass deine Anträge und somit auch deine Daten bei uns mit Diskretion bearbeitet werden. Wenn ein Antrag bei uns eingeht, wird dieser daher nur von der dafür zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem dafür zuständigen Sachbearbeiter geprüft. Dies gilt auch für jegliche Anliegen, mit welchen du dich per E-Mail an uns wendest.

Die aktuellen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in unserem Sozialreferat Team findest du hier: https://www.oeh-leoben.at/de/soziales/referat-fuer-soziale-angelegenheiten

Nach der Prüfung deiner Angaben und eventuellen Rückfragen, kann bestenfalls direkt eine Genehmigung ausgestellt werden. Dies erfolgt durch den oder die Referent:in in Zusammenarbeit mit der oder dem Sachbearbeiter:in.

Im letzten Schritt wird die formelle Genehmigung vom Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Vorsitz ebenfalls noch abgesegnet und unterzeichnet. Sobald dies erfolgt ist, steht der Auszahlung nichts mehr im Wege, diese erfolgt durch unsere Sekretärin.

Damit ist der Antrag fertig bearbeitet und kann ad acta gelegt werden.

Auf die Gewährung einer Förderung die von der ÖH Leoben vergeben oder bearbeitet wird, besteht niemals ein Rechtsanspruch. Die Bearbeitung eines Antrags kann bis zu 4 Wochen dauern, solltest du nach 2 Wochen noch gar keine Rückmeldung von uns haben, melde dich bitte nochmals per Mail bei uns!

Wir bitten um Verständnis, dass es in der vorlesungsfreien Zeit zu Verzögerungen kommen kann.

Vorgehen bei Anträgen zur Psychologischen Beratung:

Beim Thema psychologische Beratung funktioniert der Genehmigungsprozess etwas anders, da uns hier besonders wichtig die maximal mögliche Anonymität für dich zu bieten. Daher werden die Anträge nicht von Studierenden geprüft und abgelegt. Die genaue Kontrolle erfolgt durch das Sekretariat der ÖH Leoben. Nur in Ausnahmefällen (bei Problemen mit dem Upload oder bei Anträgen, welche nicht den Richtlinien entsprechen) wird das Sozialreferat involviert. In diesen Fällen kümmert sich die/der zuständige Sachbearbeiter*in um die Klärung der offenen Punkte.

Sobald unserer Sekretärin alle benötigten Informationen erhalten hat und der Antrag den Richtlinien entspricht, kann der Antrag vom Sozial- und Wirtschaftsreferat abgesegnet und unterzeichnet werden. Sobald dies erfolgt ist, steht der Auszahlung nichts mehr im Wege, diese erfolgt durch unsere Sekretärin.

Damit ist der Antrag fertig bearbeitet und kann ad acta gelegt werden.

 

Anmerkungen zum Nachweis der sozialen Bedürftigkeit:

Viele Studierende denken fälschlicherweise, dass die Angabe von Förderungen wie beispielsweise Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Stipendien und Förderungen von anderen Stellen (Caritas, …) sich negativ auf ihren Förderungsantrag auswirkt. („Ich werde ja eh schon von anderen Stellen unterstützt.“)

Die ist jedoch nicht der Fall! Die Angabe von bereits erhaltenen Förderungen zeigt uns, dass auch andere Stellen die soziale Bedürftigkeit für gerechtfertigt halten, daher ist es immer gut jegliche bereits erhaltene Hilfen anzuführen. Das heißt auch, wenn Studienbeihilfe bezogen wurde (und jetzt aus welchem Grund auch immer eingestellt wurde) oder der Studienbeihilfebescheid negativ ist, kann es hilfreich sein diese Informationen mit uns zu teilen.

 

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