adresse iconPeter-Tunner-Straße 23, 8700 Leoben 

Hier findet ihr alle Änderungen der Studienförderungsgesetz-Novelle 2022:

 

Positive Änderungen:

Anhebung der Altersgrenzen:

Die Altersgrenzen wurden um 3 Jahre angehoben. Das Bachelorstudium muss vor dem 33. Geburtstag und das Masterstudium vor dem 38. Geburtstag begonnen werden.

Verbesserung bei der Antragsfrist:

Anträge auf Studienbeihilfe, die nach Ablauf der Antragsfrist eingebracht werden, gelten schon ab dem Antragsmonat. Bisher konnte die Studienbeihilfe frühestens ab dem Folgemonat ausbezahlt werden.

Verbesserung beim Mobilitätsstudium:

Es ist kein mindestens 5-jähriger Wohnsitzes in Österreich mehr erforderlich.

Kinderbetreuungszuschuss schon früher:

Kinderbetreuungszuschuss kann nun schon ab dem 3. Studiensemester beantragt und bezogen werden.

Erhöhung der Beihilfe für ein Auslandsstudium:

Die Beihilfe für ein Auslandsstudium wird von € 582 auf € 630 Euro erhöht.

Erhöhung und neue Berechnung der Studienbeihilfe:

Die monatlichen Beträge werden erhöht. Somit erhalten z.B. Studierende unter 24 Jahren, die noch zuhause wohnen € 362. Wenn du bereits ausgezogen bist, erhältst du in vielen Fällen € 632. Ab dem 24. Geburtstag erhältst du € 891 und ab dem 27. Geburtstag € 923. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kind oder für Studierende die eine erhebliche Behinderung haben.
Die Studienbeihilfe wird anhand von Grund- und Erhöhungsbeiträgen (z.B. für Alter, Elternschaft, Auswärtigkeit, Selbsterhalt, Behinderung etc.) berechnet. Die Familienbeihilfe wird nicht mehr von der Studienbeihilfe abgezogen. Die Bundesregierung plant aktuell die Studienbeihilfe künftig regelmäßig zu erhöhen.

Längere Frist für die Aufnahme eines Doktoratsstudiums:

Du kannst das Doktoratsstudium statt binnen 12, nun binnen 24 Monaten nach Master- oder Diplomstudienabschluss aufnehmen. Zwischen Abschluss des Vorstudiums und Doktoratsstudium können 24 Monate liegen.

Erleichterungen bei der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt:

Das Selbsterhalter_innenstipendium wird umbenannt in „Studienbeihilfe nach Selbsterhalt“. Neu ist, dass du diese auch beziehen kannst, wenn du zuvor schon einmal Studienbeihilfe für ein anderes Studium bezogen hast.

Erhöhung der Einkommensgrenzen für elterliches Einkommen:

Die Studienbeihilfe wird anhand von Grund- und Erhöhungsbeiträgen (z.B. für Alter, Elternschaft, Auswärtigkeit, Selbsterhalt, Behinderung etc.) berechnet. Die Familienbeihilfe wird nicht mehr von der Studienbeihilfe abgezogen. Die Bundesregierung plant aktuell die Studienbeihilfe künftig regelmäßig zu erhöhen.

Anhebung des Absetzbetrages für Geschwister mit Behinderung:

Der Absetzbetrag für Geschwister mit einer mindestens 50%-igen Behinderung wird von € 2.200 auf € 3.000 erhöht.

 

 

Negative Änderungen:

Nachteil für Diplomstudierende:

Diplomstudierende, die im 2. Studienabschnitt Studienbeihilfe beziehen und danach ihr Studium wechseln, werden vom Weiterbezug der Studienbeihilfe ausgeschlossen.

Verschärfung beim Studienzuschuss:

Der Mindestauszahlungsbetrag pro Jahr wird von € 60 auf € 120 angehoben. Darunter wird kein Studienzuschuss mehr ausbezahlt.

Kürzere Antragsfrist bei der Beihilfe für das Auslandsstudium:

Die Beihilfe für das Auslandsstudium muss binnen 3 Monaten nach Beginn des Auslandsstudiums beantragt werden. Zuvor konnte diese bis 3 Monate nach Ende des Auslandsstudiums beantragt werden.

Senkung der Mindestauszahlung bei der Studienunterstützung:

Der Mindestauszahlungsbetrag für die Studienunterstützung wurde von € 180 auf € 120 pro Jahr gesenkt.

 

Wenn du Fragen zur Studienförderungsgesetz-Novelle 2022 habt, melde dich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.!


Wir nutzen auf unserer Website Cookies. Manche Cookies sind technisch notwendig, manche helfen uns dabei, unser Angebot zu verbessern (z.B. Tracking Codes). Du kannst selbst entscheiden, ob du Cookies auf der Seite zulassen möchtest oder nicht. Bitte beachte, dass du möglicherweise nicht alle Funktionalitäten dieser Website nutzen kannst, wenn du Cookies nicht erlaubst.