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Allgemeines

Die Grundstruktur jeder österreichischen Universität ist im Universitätsgesetz verankert. Geführt wird sie von drei Leitungsorganen: Rektorat, Universitätsrat und Senat. Dies entspricht umgelegt auf ein Unternehmen der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung. Im Senat (und dessen Unterkommissionen) sitzen auch Vertreter der Studierenden. Diese werden von der Universitätsvertretung entsendet.

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Rektorat

Das Rektorat besteht in Leoben aus dem Rektor und vier Vizerektor:innen. Das Rektorat führt die Geschäfte der Universität, jedes Rektoratsmitglied in seinem Zuständigkeitsbereich.
Bei der Rektoratswahl erstellt der Senat aus allen Kandidat:innen einen Dreiervorschlag, aus dem der Universitätsrat dann den:die Rektor:in wählt. Dieser wiederum schlägt Vizerektor:innen vor, die dann vom Senat genehmigt und vom Universitätsrat gewählt werden.

  • Rektor: Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. Dr.-Ing. E.h. Peter Moser
  • Vizerektor für Forschung und Nachhaltigkeit: Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. Helmut Antrekowitsch
  • Vizerektorin für Finanzen und Infrastruktur: Mag. et Dr.rer.soc.oec. Barbara Romauer
  • Vizerektorin für Marketing und Stakeholder Management: Assoz.Prof. Mag. et Dr.rer.soc.oec. Christina Holweg
  • Vizerektor für Lehre und Internationales: Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Thomas Prohaska

Universitätsrat

Der Universitätsrat hat fünf Mitglieder, von denen zwei vom Senat und zwei von der Bundesregierung bestimmt werden. Diese vier Personen bestellen ein weiteres Mitglied. Die Mitglieder sollen Personen sein, die verantwortungsvolle Positionen in der Gesellschaft innehatten oder haben.
Der Universitätsrat beaufsichtigt die Arbeit des Rektorats, vor allem im Hinblick auf Personal, Finanzen und längerfristige Entwicklung, und lobbyiert gleichzeitig in Politik und Gesellschaft für die Universität. Zudem genehmigt der Universitätsrat den Jahresvoranschlag und Abschluss sowie Änderungen im Organisationsplan und Entwicklungsplan, die Gründung von Gesellschaften, schließt die Arbeitsverträge mit dem Rektor und den Vizerektor:innen ab etc.

  • Vorsitzender: Dipl.-Ing. Stefan Pierer

Senat

Der Senat hat insgesamt 26 Mitglieder und teilt sich in drei Kurien: Professoren, Mittelbau und Studierende. Der Kurie der Professoren gehören alle ordentlichen Universitätsprofessoren an, die einen Lehrstuhl oder ein Institut leiten, der Mittelbau umfasst alle anderen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Dissertanten, außerordentliche Professoren, Dozenten etc.). Die Professoren entsenden 13 Mitglieder in den Senat, Mittelbau und Studenten jeweils 6. Ein weiteres Mitglied gehört dem allgemeinen Universitätspersonal an.
Der Senat fasst Beschlüsse über die Satzung der Universität, zu der neben der Geschäftsordnung für ihre Organe auch die studienrechtlichen Bestimmungen, Bestimmungen zu Wahlen in Universitätsgremien, Ehrungen, Berufungen und Habilitationen etc. gehören.
Außerdem setzt der Senat Unterkommissionen ein, wählt den Studiendekan und erteilt seine Zustimmung zur Änderung der Curricula, des Organisations- und Entwicklungsplans sowie zur Einteilung des Studienjahres.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben setzt der Senat Unterkommissionen ein. Diese sind an der Montanuniversität Curriculumskommissionen (jeweils zuständig für die Änderung der Lehrpläne einer Studienrichtung), Habilitationskommissionen (Durchführung der Verfahren für die Verleihung der Lehrbefugnis) und Berufungskommissionen (Durchführung der Verfahren zur Berufung von Lehrstuhl- und Institutsleitern). Die Curriculumskommissionen werden auf Dauer, zu Beginn der Funktionsperiode des Senats eingerichtet und bestehen jeweils aus 4 Professoren, 4 Vertretern des Mittelbaus und 4 Studenten. Die Habilitations- und Berufungskommissionen werden im Bedarfsfall und nur für die Dauer eines Habiltations- bzw. Berufungsverfahrens eingesetzt. Habilitationskommissionen bestehen aus 5 Professoren, 2 Vertretern des Mittelbaus und 2 Studenten. Berufungskommissionen bestehen aus 6 Professoren, 2 Vertretern des Mittelbaus, 2 Studenten und einer externen Person (Professor einer anderen Universität). Die Mitglieder der Unterkommissionen werden von den Kurien entsendet.

  • Vorsitzender: Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. Christian Mitterer
  • 1. stellvertretende Vorsitzende: Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. Tanja Lube
  • 2. stellvertretende Vorsitzende: Marina Auer, BSc
  • Kuriensprecher der Professoren: Lehner, Markus Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr.-Ing.
  • Kuriensprecher des Mittelbaus: DI Stephan Schuschnigg
  • Kuriensprecherin der Studierenden: Philipp Zeni
  • Die Mitglieder des Senats, die von der ÖH entsendet wurden sind: Philipp Zeni (AG), Paul Demschar (AG), Anna Krammer (LLSt), Mirella Meister (VSStÖ), Marina Auer (VSStÖ), Paul Domberger (VSStÖ)

Studiendekan

Der Studiendekan kümmert sich um die Lehre und das Studienrecht, genehmigt die Anrechnung von Fächern und Pflichtpraxis und koordiniert die Entwicklung der Curricula. Er ist außerdem für die Evaluierung der Lehrveranstaltungen verantwortlich. Einen Teil seiner Aufgaben überträgt er auf die Studiengangsbeauftragten. Der Studiendekan wird vom Senat auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Der amtierende Studiendekan auf unserer Montanuni ist Univ.-Prof. Dr. Thomas Antretter, sein Stellvertreter ist Univ.-Prof. Dr. Gerald Pinter

  • Studiendekan Univ.-Prof. Dr. Thomas Antretter
  • Stellvertreter Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. mont. Gerald Pinter

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Senat der Montanuniversität eingerichtet und hat die Aufgabe Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Der Arbeitskreis hat das Recht auf Erstellung eines Vorschlags für den Frauenförderungsplan und Gleichstellungsplan.

  • Vorsitzende: Dipl.-Ing. Dr. Eva Wegerer, MBA
  • Mitglied der ÖH: Sigrid Pichler

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