Für deine Tätigkeiten an der ÖH kannst du dir unter anderem auch Bestätigungen für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe holen. Um dir dabei zu helfen, den Überblick zu wahren, haben wir hier kurz die Möglichkeiten für die verschiedenen Funktionen aufgelistet.
Für die Bestätigungen kommst du entweder bei uns an der ÖH vorbei, oder du schickst die ausgefüllten Formulare an
Wichtig ist dazu noch, dass du dir nur einen schon abgeschlossenen Zeitraum bestätigen lassen kannst. Erst am Ende deiner Tätigkeiten können wir dir die gesamten Semester bestätigen.
Beim Ausfüllen der Formulare musst du auch beachten, die richtige Funktion einzufügen. Diese haben wir für dich angeführt.
Links findest du deine Funktion, rechts, was du im Formular angeben musst.
Funktion | Angabe im Formular |
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Referent:in |
Referent:in einer Universitätsvertretung |
Sachbearbeiter:in |
Sachbearbeiter:in einer Universitätsvertretung |
1. Studienrichtungsvertreter:in |
Vorsitzende:r der Studienrichtungsvertretung … |
2., 3., 4. oder 5. Studienrichtungsvertreter:in |
Mandatar:in der Studienrichtungsvertretung … |
UV-Mandatar:in |
Mandatar:in der Universitätsvertretung |
Senatsmitglied |
Mitglied in einem universitären Kollegialorgan |
Mitglied in einer Curriculumskommission |
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Mitglied in einer Habilitationskommission |
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Mitglied in einer Berufungskommission |
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Mitglied in einer Auswahlkommission |
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Mitglied im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen |
Als IAESTE-Mitglied, freie:r Mitarbeiter:in und Tutor:in wird die Bezeichnung entsprechend von uns an der ÖH vorgenommen. Deine Tätigkeit ist bei uns im System vermerkt, somit können wir dir bei Unklarheiten auch Auskunft geben.
IAESTE-Mitglieder, welche Anspruch auf eine Bestätigung erhalten, müssen jedoch im Vorhinein durch den Verein jährlich bei uns bekannt gegeben werden.
Für deine Arbeit in der Studienrichtungsvertretung musst du dein Formular vom Vorsitz der Wahlkommission, Frau Dr. Mag. Waldauf, bestätigen lassen. Dazu kannst du das Formular gleich direkt an ihn schicken, oder bringst es zuvor zu uns (auch, sollten noch Fragen auftauchen zuerst zu uns kommen). Für STVen ist es nur bei Rückerstattung der Studiengebühren notwendig, bei uns an der ÖH die Unterschrift einzuholen!
Familienbeihilfe
Möglich für alle oben angeführten Tätigkeiten.
Formular SB9, einzureichen beim Finanzamt
Studienbeihilfe
Möglich für alle oben angeführten Tätigkeiten.
Formular SB9, einzureichen bei der Stipendienstelle Graz
Frei-ECTS
Möglich für alle oben angeführten Tätigkeiten.
Formular „Antrag auf Verringerung des Stundenausmaßes“, einzureichen beim Study Support Center
Rückerstattung der Studiengebühren
Möglich für Vorsitz, Referent:innen, Studienrichtungsvertreter:innen
Formular „Antrag auf Verringerung des Stundenausmaßes“ + Formular „Rückerstattung der Studiengebühren“, einzureichen beim Study Support Center