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Der Sozialfonds der ÖH Leoben wurde eingerichtet um Studierende in finanziellen Notlagen zu unterstützen. Wir ersuchen den/ die Antragsteller/in um Verständnis, dass die Mittel des Sozialfonds beschränkt sind und eine freiwillige Förderung der ÖH Leoben darstellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
Grundsätzlich gilt: Die finanzielle Notlage muss nachvollziehbar und belegt sein. Jeder Bescheid, der zusätzliche Transparenz über deine finanzielle Situation bringt, sollte beigelegt werden!
Wenn dein Antrag vollständig bei uns eingelangt ist, wird er innerhalb von 4 Wochen bearbeitet (wir bitten um Verständnis, dass es in der vorlesungsfreien Zeit zu eventuellen Verzögerungen kommen kann).Unvollständige Anträge müssen abgelehnt werden!Wir richten uns bei der Bearbeitung der Anträge und Vergabe der Förderungen an die Richtlinien des Sozialfonds der Bundes- ÖH (https://www.oeh.ac.at/sozialfonds). Abweichend von diesen Richtlinien bieten wir auch Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der ÖH Leoben, Studierenden die noch bei den Eltern wohnen und auch StudienbeihilfenbezieherInnen Unterstützung aus dem Sozialfonds an.Du wirst über den Ausgang deines Antrags per E- Mail von uns informiert. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne ans Sozialreferat wenden (soziales@oeh.unileoben.ac.at oder in der Sprechstunde).