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Konzept Mobilitätsfördertopf an der Montanuniversität Leoben

 

Um die Mobilität der Studierenden auf den öffentlichen Verkehr zu verlegen und dabei als Universität, welche Nachhaltigkeit in ihren Studiengängen lehrt auch im Alltag der Studierenden zu fördern, wird vom Rektorat ein Fördertopf eingerichtet.

Dieser soll bis auf Widerruf nun jährlich die Förderung von Semester- und Jahrestickets im öffentlichen Verkehr ermöglichen.

Die Vergabe der Förderungen auf die Studierenden erfolgt durch uns an der ÖH Leoben.

Es freut uns sehr, gemeinsam mit der Universität diese Unterstützungsleistung in Angriff nehmen zu können. Folgend möchten wir euch die Kriterien erläutern.

 

Kriterien

Die Berechtigung auf einen Förderantrag gilt für antragsstellende Personen, welche  

  • ordentliche Bachelor- oder Masterstudierende an der Montanuniversität sind.
  • im jeweiligen oder den jeweiligen Semestern, für welche die Förderung beantragt wird, eine aufrechte Meldung zu einem Studium an der Montanuniversität haben und nicht beurlaubt waren.
  • einen günstigen Studienerfolg nachweisen. Ein günstiger Studienerfolg liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
    • Versuch der Erbringung von mindestens 16 ECTS in den letzten beiden Semestern vor dem Semester, für welche/s der Zuschuss beantragt wird
    • Für Studierende mit Kind und Personen mit Behinderung ist eine angestrebte Studienleistung von mindestens 8 ECTS ausreichend.
  • Ein adäquater Studienerfolg liegt nicht vor, wenn die zweifache gesetzlich vorgesehene Studienzeit überschritten wurde.
  • Ausnahmen von dieser Regelung gelten für:
    • Erstzugelassene: Für sie gilt der Nachweis der gültigen Zulassung zu einem Studium.
    • Krankheit, Behinderung und unvorhergesehene Ereignisse: Wenn ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z. B. Krankheit) vorliegt, kann auch ein geringerer Studienerfolg individuell als adäquat angesehen werden.
  • Studierende, welche ein Semesterticket innerhalb der Steiermark (TOP-Ticket), ein Klimaticket für das Bundesland Steiermark oder ein österreichweites Klimaticket erworben haben und dieses für den Weg von der Heimat zur Universität und zurück nutzen. Dabei ist zu gewähren, dass jeweils die günstigste Variante herangezogen wurde. Andernfalls wird eine Förderung auf Basis der günstigsten Variante ausgestellt.
  • Werden von oben genannten Tickets abweichende Tickets eingereicht (Jahreskarten auf Teilstrecken o.Ä.) und mit nachvollziehbarer Begründung deren Erwerb dargelegt, kann nach Einzelfallprüfung eine Förderung in entsprechender Kostenkategorie ausgegeben werden.

 

Vergabeprozess

  • Die Vergabe der Förderung erfolgt einmal jährlich im April.
  • Auf diese Weise können sowohl Jahrestickets (Klimatickets) als auch Semestertickets (sowohl für Winter- als auch Sommersemester) gleichzeitig eingereicht werden. 
  • Die Ausschreibung erfolgt zu Beginn des neuen Semesters, Ende der Einreichungsfrist ist am 31. März.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich dabei an die Anzahl der eingereichten Anträge. Dabei wird auf die unterschiedlichen Tickets in Form eines Punktesystems Rücksicht genommen. Die positiven Anträge werden mit entsprechenden Punkten versehen, anschließend nach Ablauf der Frist die Gesamtfördersumme durch die Anzahl der Punkte dividiert, um schlussendlich die Förderhöhe durch Multiplikation des Tickets mit dem Punktefaktor zu ermitteln.
  • Auf diese Weise erfolgt eine möglichst faire Aufteilung des Budgets
  • Punktefaktoren der einzelnen Tickets:
    • Klimaticket Steiermark: 3 (jährlich)
    • Klimaticket österreichweit: 4 (jährlich)
    • Semesterticket/TOP-Ticket: 1,5 (per Semester, somit 3 Punkte jährlich bei zwei Tickets)

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Kopie Meldezettel Hauptwohnsitz
  • Studienbestätigung und Studienerfolgsnachweis (positiv und negativ mit Vorversuchen)
  • Rechnung des entsprechenden Tickets
  • Ticketdokument/Scan des Tickets. wo Name und Zulassungsdatum ersichtlich ist
  • Details zur Bankverbindung (IBAN)
  • Kurze Beschreibung Wegstrecke und Nutzung

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