Auch wir an der Montanuniversität Leoben sind als national und international tätige wissenschaftliche Einrichtung verpflichtet, den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nachzukommen. Doch was bedeutet das eigentlich und worauf muss man achten? Alle wichtigen Infos und Regelungen findet ihr hier im Artikel.
Wie ist eine gute wissenschaftliche Praxis definiert?
Gerade beim Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten und auch bei Bachelorarbeiten muss dafür gesorgt werden, dass diese auf Eigenleistung beruhen. Korrektes Zitieren und eine angemessene Berücksichtigung von wissenschaftlichen Vorarbeiten ist hier oberste Priorität.
Im Zuge der letzten Senatssitzung wurde ein neuer Satzungsteil beschlossen, welcher unter anderem die Vorgehensweise regelt, wenn es hier zu Fehlverhalten kommt. Dieses liegt unter anderem bei den folgenden Punkten vor:
- falsche Angaben durch Erfinden oder Fälschen von Daten
- Verletzung von geistigem Eigentum, auch als Plagiat bekannt
Als Anlaufstelle bei Verdachtsfällen eines solchen wissenschaftlichen Fehlverhaltens dient das Rektorat. Hier könnt ihr euch melden, wenn ihr beispielsweise
- in euren Arbeiten falsche Angaben macht
- das Gefühl habt, dass eure Auswertungsdaten von Versuchen oder Labortätigkeiten von anderen Personen nicht richtig angegeben oder missachtlich verwendet werden
Die genauen Bestimmungen des Satzungsteils findet ihr hier.
Und zum Schluss hier noch der Hinweis auf den kostenlosen Plagiats-Check der ÖH, wo ihr eure Arbeiten überprüfen lassen könnt.