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Zuschuss zum Studienbeitrag aufgrund von Studienzeitverzögerung durch die COVID-19-Pandemie

Präambel

Die ÖH an der Montanuniversität Leoben richtet einen Fördertopf zur teilweisen oder vollständigen Förderung des Studienbeitrags aufgrund von Studienzeitverzögerung durch die COVID-19-Krise ein. Die Finanzierung wird vom Rektorat der Montanuniversität Leoben unterstützt.

Eine Antragsstellung ist pro Person entweder für das Sommersemester 2020 oder das Wintersemester 2020/21 möglich.

Allgemeine Voraussetzungen

  • 1.

Die allgemeinen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die antragsstellenden Personen:

  • ordentliche Studierende an der Montanuniversität sind.
  • im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/21 eine aufrechte Meldung zu einem Studium an der Montanuniversität Leoben haben, nicht beurlaubt sind und studienbeitragspflichtig waren.
  • im Semester der beantragten Förderung keinen Grund auf Erlass oder Rückerstattung des Studienbeitrages iSd § 92 UG 2002 oder einer diesbezüglichen Verordnung des Rektorats vorweisen (beispielsweise Studienbeitragsrückerstattung bei ÖH Tätigkeit).
  • im Semester der beantragten Förderung kein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende bezogen haben.
  • einen günstigen Studienerfolg nachweisen.
  1. Ein günstiger Studienerfolg liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
  2. Erbringung von mindestens 16 ECTS in den letzten beiden Semestern vor dem Semester, für das der Zuschuss beantragt wird
  3. Für Studierende mit Kind und Personen mit Behinderung ist eine Studienleistung mindestens 8 ECTS ausreichend.
  4. Ein adäquater Studienerfolg liegt nicht vor, wenn die zweifache gesetzlich vorgesehene Studienzeit überschritten wurde.
  5. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für:
    1. Erstzugelassene: Für sie gilt der Nachweis der gültigen Zulassung zu einem Studium.
    2. Krankheit, Behinderung und unvorhergesehene Ereignisse: Wenn ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z. B. Krankheit) vorliegt, kann auch ein geringerer Studienerfolg individuell als adäquat angesehen werden.

 

Besondere Voraussetzung

  • 2.
  • Die besondere Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist, dass eine Verzögerung im Abschluss des Studiums aufgrund der COVID-19-Krise entstanden ist.
  • Folgende Sachverhalte stellen eine Verzögerung beim Abschluss des Studiums dar:
    1. Keine Teilnahmemöglichkeit an Präsenzprüfungen oder -übungen für Studierende, die an COVID-19 erkrankt waren, COVID-19-Verdachtsfälle waren, unter Quarantäne standen, oder die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, wobei keine Online-Alternative möglich war.
    2. Keine Teilnahmemöglichkeit an Präsenzprüfungen oder -übungen aufgrund von Reisebeschränkungen, wobei keine Online-Alternative möglich war.
  • Diese Sachverhalte sind in geeigneter Form nachzuweisen bzw. schlüssig glaubhaft zu machen.

Anträge

  • 3.
  • Pro Person kann nur ein Antrag gestellt werden – entweder für das Sommersemester 2020 oder das Wintersemester 2020/21.
  • Anträge für eine Förderung können bis spätestens 18.04.2021 gestellt werden.
  • Anträge können ausschließlich online über das bereitgestellte Formular eingebracht und abgewickelt werden.
  • Folgende Unterlagen müssen dem Antrag verpflichtende beigelegt werden:
    1. Studienblatt für das beantragte Semester
    2. Nachweis des günstigen Studienerfolgs (Studienerfolgsnachweis)
    3. Einzahlungsbestätigung Studiengebühren (Kontoauszug)
    4. Auflistung der Lehrveranstaltungen, welche noch bis Abschluss des Studiums fehl(t)en.

Darüber hinaus sind geeignete Unterlagen für den Nachweis der Punkte gem. § 2 beizulegen. Dies kann beispielsweise folgende Unterlagen umfassen:

  1. Nachweis über Einreisebeschränkungen
  2. Nachweis über Covid-Erkrankung/Quarantänebestimmungen

 

 

Verfahren und Vergabe der Förderung

  • 4.
  • Die Anträge werden automationsunterstützt bearbeitet.
  • Beim Einreichen des Antrages wird automatisiert eine Bestätigungsmail versandt. Dies gilt als Nachweis der Einbringung.
  • Bei fehlenden Unterlagen oder unklaren Angaben erfolgt die einmalige Aufforderung per E-Mail an die im Antrag angegebene Mailadresse zum Nachreichen der fehlenden Unterlagen oder zur Nachbesserung. Erfolgt diese Nachreichung oder Nachbesserung nicht innerhalb von einer Woche, wird der Antrag abgelehnt.
  • Änderungen von den im Antrag angegebenen Daten sind unverzüglich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden.
  • Unterstützungen, die durch unwahre oder unvollständige Angaben oder auf andere gesetzwidrige Art erlangt wurden, sind zurückzuerstatten.
  • Durch die Vergabe der Förderung können auf Basis dieser Richtlinie maximal € 726,72 pro Person gefördert werden, in jedem Fall jedoch nicht mehr als an Studienbeitrag entrichtet wurde.
  • Auf Basis der vorgebrachten Nachweise und den zur Verfügung stehenden budgetären Mittel kann eine Staffelung der Auszahlungshöhe vorgenommen werden.
  • Die Anträge werden durch das Sozialreferat der ÖH Leoben abgewickelt.
  • Die Entscheidung über die Anträge wird von der ÖH Leoben gefällt und anschließend per Mail mitgeteilt.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses auf Basis dieser Richtlinie.
  • Die Unterstützung erfolgt in Form einer Einmalzahlung. Eine Person kann auf Basis dieser Richtlinien nur einen einmaligen Zuschuss erhalten; eine Mehrfachförderung ist ausgeschlossen.

Datenschutz

  • 5.
  • Zusätzlich zu den hier genannten Datenschutzbestimmungen gelten auch die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen der ÖH Leobe
  • Alle Ansuchen unterliegen strikter Verschwiegenheitspflicht. Zugang zu diesen Informationen erhalten nur die Mitglieder des Sozialreferats der ÖH Leoben, Mitglieder des Referats für Internationales, Mitglieder des Referats für Bildungspolitik sowie die Vorsitzenden der ÖH Leoben.
  • In begründeten Fällen kann bei Bearbeitung der Anträge bestimmten Personen ein eingeschränkter Zugang (d.h. Zugang zu bestimmten Ansuchen oder bestimmten Informationen) gewährt werden. Begründete Fälle sind jedenfalls solche, in denen die Unterstützung einer zusätzlichen Person zur Bearbeitung des Ansuchens (z.B. Übersetzen oder Dolmetschen) notwendig ist. Daten, die für den Bezug weiterer Förderungen durch die ÖH Leoben relevant sind (z.B. Kontaktdaten, Abgleich der Förderungsbeziehenden), können weitergegeben werden.

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