adresse iconPeter-Tunner-Straße 23, 8700 Leoben 

Der Sozialfonds der ÖH Leoben wurde eingerichtet um Studierende in finanziellen Notlagen zu unterstützen. Wir ersuchen den/ die Antragsteller/in um Verständnis, dass die Mittel des Sozialfonds beschränkt sind und eine freiwillige Förderung der ÖH Leoben darstellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Unterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH Leoben:

  • Soziale Bedürftigkeit (die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben sind größer als die Einnahmen)
  • Ausreichender Studienerfolg (als positiver Studienerfolg gilt: im ersten Semester die Vorlage der Inskriptionsbestätigung, im zweiten Semester die Absolvierung von min 8 ECTS, in höheren Semestern die Absolvierung von min. 16 ECTS innerhalb der letzten beiden gemeldeten Semestern)
  • Die finanzielle Notlage muss unverschuldet entstanden sein

Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen zwingend beizulegen:

  • Kopie eines Lichtbildausweises
  • Studienbestätigung
  • Studienblatt
  • Studienerfolgsnachweis
  • Einkommensnachweis (Einkommensteuerbescheid von dir und/ oder deinen Eltern)
  • Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate (inkl. Aktuellem Kontostand)
  • Aktuelle Meldebestätigung
  • Mietvertrag
  • Belege zum Nachweis deiner Notlage (z.B. Rechnungen, Kündigungsschreiben, Nachweis über Kurzarbeit, ärztliche Bestätigungen, Behandlungskostennachweis oder ähnliches)

Folgende Unterlagen sind optional beizulegen (sofern vorhanden):

  • Alle Seiten des letzten Studienbeihilfenbescheids (auch negative Bescheide)
  • Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe
  • Nachweis über die Bezahlung von Studiengebühren
  • Nachweis anderer Stipendien
  • Bestätigung von Unterstützungsleistung von anderen Stellen oder Personen (z.B. Caritas, Eltern, etc.)
  • Kopie von Sparbüchern, aktuelle Auszüge aus Sparkonten, Kopie von Bausparkonto etc., Kreditkartenabrechnung der letzten drei Monate
  • Belege für Ausgaben und Einnahmen

Grundsätzlich gilt: Die finanzielle Notlage muss nachvollziehbar und belegt sein. Jeder Bescheid, der zusätzliche Transparenz über deine finanzielle Situation bringt, sollte beigelegt werden!

Wenn dein Antrag vollständig bei uns eingelangt ist, wird er innerhalb von 4 Wochen bearbeitet (wir bitten um Verständnis, dass es in der vorlesungsfreien Zeit zu eventuellen Verzögerungen kommen kann).
Unvollständige Anträge müssen abgelehnt werden!
Wir richten uns bei der Bearbeitung der Anträge und Vergabe der Förderungen an die Richtlinien des Sozialfonds der Bundes- ÖH (https://www.oeh.ac.at/sozialfonds). Abweichend von diesen Richtlinien bieten wir auch Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der ÖH Leoben, Studierenden die noch bei den Eltern wohnen und auch StudienbeihilfenbezieherInnen Unterstützung aus dem Sozialfonds an.
Du wirst über den Ausgang deines Antrags per E- Mail von uns informiert. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne ans Sozialreferat wenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder in der Sprechstunde).


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